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Energieeinsparungsverordnung 2009

Seit 01. Oktober 2009 gilt die neue EneV 2009. Aus diesem Grund hier die wichtigen Neuerungen

Neubau

Neubauten werden durch den Jahres -Primärenergiebedarf bewertet Dieser wurde gegenüber 2007 umca. 30% verschärft. Beim Berrechnungsverfahren wurde das Referenzgebäudeverfahren angewendet. Neubauten mit Nutzflächen unter 50 qm müssen Anforderungen wie bei Sanierungen erfüllen.


Der Primärenergiebedarf ist die errechnete Menge Energie die für die Aufbereitung von Wasser, Heizung, Lüftung Beleuchtung und Kühlung eines Gebäudes benötigt wird.

Zu berücksichtigen ist die zusätzliche Energiemenge, die Auserhalb der Systemgrenze ( Gebäude) bei der Energiegewinnung, Umwandlung und Verteilung eingesetzt wird.


Damit Wirtschaftlich vertretbare Lösungen für die einzelnen Gewerke gefunden werden, ist die Planung des gesamten Bauvorhabens erforderlich. Hier können ( im geringen Maße) Verschlechterungen bei einem Bauteil ( Schlechterer Uw - Wert im Vergleich zum Referenzwert 1,3 W/qm k bei Fenster und Fenstertüren) durch Verbesserungen bei anderen Bauteilen ( z.B. Dämmung Keller-Dach -Wände) ausgeglichen werden.

Energiegewinnung durch aktive und passive Komponenten (Wärmepumpen - Solarthermie) werden gutgeschrieben sollange die Energie im Gebäude selbst genutzt wird.

Altbau

Die U-Werte werden nach dem Fensterrichtmaß 1230 mm x 1480 mm berechnet.

Die Werte zur Förderung über die KFW Bank beziehen sich auch auf dieses Maß

Die KFW Bank plant ab dem 01.01.2010 eine Förderung von Fenster mit einem Uw Wert von 1.1 W/qm k im Denkmalschtz bis 1,7 W/qm k ( im einzelfall)

Referenzwerte für den Neubau

Wohngebäude und Nichtwohngebäude über 19 ° Raumtemperatur

Fenster bis 1,3 W/qm k

Ausentüren bis 1,8 W/qm k

Nicht Wohngebäude unter 19 ° Raumtemparatur

Fenster bis 1,9 W/qm kAusentüre bis 2,9 W/qm k

Referenzwerte für den Altbau

Wohngebäude und nicht Wohngebäude über 19° Raumtemparatur

Fenster bis 1,3 W/qm k

Türen bis 1,8 W/qm k


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